Netzanschluss

Übersicht zur Anmeldung von Erzeugungsanlagen

Anmeldung

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Registrierung von Balkon-PV-Anlagen zum 1. April 2024 im Marktstammdatenregister vereinfacht. Lt. Pressemitteilung der BNetzA müssen künftig Betreiber neben den Angaben zu ihrer Person nur noch fünf Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk eintragen. Vorher waren es rund 20 Angaben.

Wichtiger als die BNetzA-Pressemitteilung ist die „Registrierungshilfe für Balkonkraftwerke“. Diese auch als pdf-beigefügte Registrierungshilfe enthält folgenden Textauszug: „Beachten Sie, dass bei der Registrierung der Leistung die im MaStR vorgesehenen Grenzwerte für ein Balkonkraftwerk nicht überschritten werden dürfen. Diese liegen aktuell bei 2.000 Watt für die Gesamtleistung und 800 Watt für die Wechselrichterleistung.“

Damit geht die BNetzA mit dieser Info in „Vorleistung“, denn das Gesetzgebungsverfahren zum „Solarpaket“ ist nach wie vor nicht abgeschlossen. Im Alltag werden sich jedoch viele Anlagenbetreiber bereits auf die zu erwartenden Regeln berufen.

Inbetriebsetzung

Bitte geben Sie bei einem Zählerwechsel unbedingt die zugehörige Zählernummer an, damit eine Verwechslung ausgeschlossen werden kann. Ist eine moderne Messeinrichtung vorhanden, benötigen wir die Zählerstände zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme.

Sofern eine halbindirekte Messung erforderlich ist, stellen wir Ihnen gerne die zugehörigen Stromwandler zur Verfügung. Diese können nach der Beantragung in unserem Lager abgeholt oder auf Anfrage versendet werden.

 

Nach Inbetriebsetzung

Die Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage nimmt grundsätzlich der Anlagenerrichter vor. Im Vorfeld empfiehlt es sich abzuklären, ob die Anwesenheit des Netzbetreibers zusätzlich erforderlich ist.

Bitte registrieren Sie Ihre Anlage direkt nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Nach Erhalt und Prüfung der Inbetriebsetzungsformulare erstellen wir Ihnen zeitnah Ihren Einspeisevertrag.

Nachweis der elektrischen Eigenschaften gemäß NC RfG / NELEV

Mit der Anmeldung Ihrer Erzeugungseinheit bestätigen Sie, dass die geplanten Erzeugungseinheiten, NA-Schutzsysteme sowie Komponenten über gültige Zertifikate verfügen. Auf Nachfrage sind diese der ewk GmbH nachträglich einzureichen.

 

Übersicht zur Anmeldung von Wärmepumpenanlagen

Übersicht zur Anmeldung einer Ladeeinrichtung

Stromgrundversorgungsverordnung

Niederspannungsanschlussverordnung

Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss

Eigenerzeugungsanlage am Niederspannungsnetz

Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz

Überspannungs-Schutzeinrichtungen Typ 1

Netzleitstellen im Querverbund

Notstromaggregate

Anschlussschränke im Freien

Anschluss von Telekommunikationsanlagen im Freien

Digitale Schutzsysteme

Technische Anschlussbedingungen im Mittelspannungsnetz