Messeinrichtungen
Zum 29.08.2008 ist das „Gesetz zur Öffnung des Messwesens im Strom- und Gasbereich für Wettbewerb“ in Kraft getreten, nach dem jeder Strom- und Gaskunde den Betrieb seiner Messeinrichtungen und die Durchführung von Messungen einem Anbieter seiner Wahl übertragen kann.