Hier finden Sie weitere Informationen:
–> Detailierte Informationen zu den Energiepreisbremsen
–> Energeipreisrechner des Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
Aktuell Allgemein
Die Bundesregierung hat ein umfangreiches aus Mitteln des Bundes finanziertes Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Kern dieses Maßnahmenpakets sind Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme. Die Preisbremsen gelten ab März 2023 rückwirkend für die Monate Februar und Januar bis zum 31. Dezember 2023.
Die Preisbremsen sollen die stark angestiegenen Energiepreise abfedern. Allerdings liegen die Energiepreise trotzdem deutlich über den Preisen der letzten Jahre. Daher bleibt Energiesparen das Gebot der Stunde. Sparen lohnt sich mehr denn je, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs staatlich unterstützt wird. Sie erhalten nur für 80% Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis.
Durch eine Änderung des Strompreisbremsengesetzes (SPBG) gelten seit August 2023 neue Regeln, um Verbraucher:innen, die einen Heizstromtarif nutzen, zu entlasten. Der Entlastungsbetrag wird seitdem im Rahmen der Strompreisbremse für die Zeit vom 1. August bis zum 31. Dezember 2023 anders berechnet.
Aufgrund der großen Komplexität in den Abrechnungs- und IT-Systemen kommt es bei uns – wie bei anderen Energieversorgern auch – zu Verzögerungen in der Umsetzung. Dies bitten wir zu entschuldigen. Unser Ziel ist es, die Entlastungen korrekt und vollumfänglich an unsere Kunden weiterzugeben.
Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung für unsere Kunden.
Daher bitten wir Sie noch um etwas Geduld. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Die Preisbremsen werden in Form einer Gutschrift auf den monatlichen Abschlag angerechnet – der monatliche Abschlag reduziert sich dadurch. Es gibt zwei Kundengruppen die jeweils unterschiedlich hohe Entlastungen erhalten:
1. Gruppe:
Private Haushalte und kleine bis mittlere Unternehmen mit einem Verbrauch max. 30.000 kWh/Jahr zahlen für 80% ihres aktuell prognostizierten Jahresverbrauchs einen gedeckelten Preis von max. 40 ct/kWh brutto. Der restlichen Verbrauch wird jeweils zum vertraglich vereinbarten Preis des jeweiligen Tarifs abgerechnet.
2. Gruppe:
Gewerbe- und Industriekunden mit einem Verbrauch von mehr als 30.000 kWh/Jahr zahlen für 70% des Verbrauchs, den der Lieferant oder zuständige Messstellenbetreiber für den Zeitraum des Kalenderjahres 2021 an der betreffenden Entnahmestelle gemessen hat, einen gedeckelten Preis von max. 13 ct/kWh netto zzgl. Steuern, Abgaben und Umlagen. Darüber hinausgehende Mengen werden zum vertraglich vereinbarten Preis abgerechnet.
Die Preisbremsen werden in Form einer Gutschrift auf den monatlichen Abschlag angerechnet – der monatliche Abschlag reduziert sich dadurch. Es gibt zwei Kundengruppen die jeweils unterschiedlich hohe Entlastungen erhalten:
1. Gruppe:
Diese Gruppe beinhaltet private Haushalte sowie kleine bis mittlere Unternehmen mit einem Verbrauch von maximal 1,5 Mio. Kilowattstunden pro Jahr. Sie zahlen für 80% Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs einen gedeckelten Preis von max. 12 Cent brutto pro Kilowattstunde. Der restlichen Verbrauch wird jeweils zum vertraglich vereinbarten Preis des jeweiligen Tarifs abgerechnet.
2. Gruppe:
In dieser Gruppe sind Gewerbe- und Industriekunden mit einem Verbrauch von mehr als 1,5 Mio. Kilowattstunden pro Jahr. Sie zahlen für 70% des Verbrauchs, den der Lieferant oder zuständige Messstellenbetreiber für den Zeitraum des Kalenderjahres 2021 an der betreffenden Entnahmestelle gemessen hat, einen gedeckelten Preis von maximal 7 Cent pro Kilowattstunde netto (zzgl. Steuern, Abgaben und Umlagen). Darüberhinausgehende Mengen werden zum vertraglich vereinbarten Preis abgerechnet.