Strommarkt
Die Liberalisierung des Strommarktes wurde mit dem Inkrafttreten des Energiewirtschaftgesetzes (EnWG) am 13.07.2005 einschließlich der Verordnungen für den Strom-Netzzugang (Strom-NZV) und der Strom-Netzentgeltverordnung (Strom-NEV) neu geregelt.
Jeder Kunde hat danach die Möglichkeit selbst zu entscheiden, von welchem Lieferanten er sein Strom beziehen möchte.
Die EWK GmbH stellt sich dem Wettbewerb und gewährt jedem Lieferanten den freien Zugang zu ihrem Stromverorgungsnetz nach den Bedingungen der Verträge und des neuen EnWG.
Für die Nutzung der Strom-Netze und -Anlagen sind entsprechende, von der Bundesnetzagentur genehmigte Netznutzungsentgelte zu entrichten.