Netzanschluss
Übersicht zur Anmeldung von Erzeugungsanlagen
Anmeldung
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- Formular Anmeldung zum Netzanschluss
- Formular Datenblatt für Erzeugungsanlagen
- Formular Datenblatt für Speicher (sofern ein Batteriespeicher eingesetzt wird)
- Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage mit Anordnung sämtlicher Betriebsmittel sowie Mess- und Schutzeinrichtungen (Beispielschaltplan)
- Aufbauzeichnung Zählerplatzes (Beispielzeichnung, S.13 TAB) oder ein Bild der Zähleranlage. Bitte beachten Sie: Bei Erzeugungsanlagen mit einer Leistung > 44 A bzw. 30 kVA ist gemäß VDE-AR-N 4100 eine halbindirekte Messung erforderlich
- Auswahlblatt Messkonzepte für Erzeugungsanlagen
- Anmeldung von Balkonsolaranlagen
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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Registrierung von Balkon-PV-Anlagen zum 1. April 2024 im Marktstammdatenregister vereinfacht. Lt. Pressemitteilung der BNetzA müssen künftig Betreiber neben den Angaben zu ihrer Person nur noch fünf Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk eintragen. Vorher waren es rund 20 Angaben.
Wichtiger als die BNetzA-Pressemitteilung ist die „Registrierungshilfe für Balkonkraftwerke“. Diese auch als pdf-beigefügte Registrierungshilfe enthält folgenden Textauszug: „Beachten Sie, dass bei der Registrierung der Leistung die im MaStR vorgesehenen Grenzwerte für ein Balkonkraftwerk nicht überschritten werden dürfen. Diese liegen aktuell bei 2.000 Watt für die Gesamtleistung und 800 Watt für die Wechselrichterleistung.“
Damit geht die BNetzA mit dieser Info in „Vorleistung“, denn das Gesetzgebungsverfahren zum „Solarpaket“ ist nach wie vor nicht abgeschlossen. Im Alltag werden sich jedoch viele Anlagenbetreiber bereits auf die zu erwartenden Regeln berufen.
Inbetriebsetzung
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- Formular zur Inbetriebnahme/Inbetriebsetzung mit der entsprechenden Zählernummer und sämtlichen Zählerständen (1.8.0, 1.8.1, 2.8.0, etc.)
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Bitte geben Sie bei einem Zählerwechsel unbedingt die zugehörige Zählernummer an, damit eine Verwechslung ausgeschlossen werden kann. Ist eine moderne Messeinrichtung vorhanden, benötigen wir die Zählerstände zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
Sofern eine halbindirekte Messung erforderlich ist, stellen wir Ihnen gerne die zugehörigen Stromwandler zur Verfügung. Diese können nach der Beantragung in unserem Lager abgeholt oder auf Anfrage versendet werden.
Nach Inbetriebsetzung
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- Erklärung zum betriebsbereiten Einspeisemanagement (sofern nach § 9 EEG/Redispatch 2.0 eine technische Einrichtung zur Wirkleistungsreduzierung installiert wurde)
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Die Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage nimmt grundsätzlich der Anlagenerrichter vor. Im Vorfeld empfiehlt es sich abzuklären, ob die Anwesenheit des Netzbetreibers zusätzlich erforderlich ist.
Bitte registrieren Sie Ihre Anlage direkt nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Nach Erhalt und Prüfung der Inbetriebsetzungsformulare erstellen wir Ihnen zeitnah Ihren Einspeisevertrag.
Nachweis der elektrischen Eigenschaften gemäß NC RfG / NELEV
Mit der Anmeldung Ihrer Erzeugungseinheit bestätigen Sie, dass die geplanten Erzeugungseinheiten, NA-Schutzsysteme sowie Komponenten über gültige Zertifikate verfügen. Auf Nachfrage sind diese der ewk GmbH nachträglich einzureichen.
Übersicht zur Anmeldung von Wärmepumpenanlagen
Übersicht zur Anmeldung einer Ladeeinrichtung
Stromgrundversorgungsverordnung
Niederspannungsanschlussverordnung
Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss
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- Technische Anschlussbedingungen im Niederspannungsnetz
- Ergänzungen zu den Technische Anschlussbedingungen im Niederspannungsnetz
- Regeln für den Zugang zu Verteilungsnetzen
Der Distribution Code 2007 umfasst die Regeln für den Zugang zu Verteilungsnetzen. - Mindestanforderungen für die Zählung und Datenbereitstellung
Der Meetering Code definiert die Mindestanforderungen für die Zählung und Datenbereitstellung. Zum download steht der aktuelle Metering Code 2006 zur Verfügung. - Hinweise zu Wandlermessungen im Netzgebiet der ewk GmbH
- TAR Niederspannung VDE-AR-N 4100 – Anhang B
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Eigenerzeugungsanlage am Niederspannungsnetz
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- Die VDEW-Richtlinie Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz regelt den Anschluss und Parallelbetrieb dieser Anlagen am Niederspannungsnetz.
- Ergänzende Hinweise zur VDEW-Richtlinie Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz.
- Merkblatt zur technischen Richtlinie Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz.
- TAR Niederspannung VDE-AR-N 4100 – Anhang E
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Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz
Überspannungs-Schutzeinrichtungen Typ 1
Netzleitstellen im Querverbund
Notstromaggregate
Anschlussschränke im Freien
Anschluss von Telekommunikationsanlagen im Freien
Digitale Schutzsysteme
Technische Anschlussbedingungen im Mittelspannungsnetz