ab dem 6. Juni 2025 tritt eine neue Regelung in der Sparte Strom in Kraft.
Was bedeutet das für Sie?
Mit der neuen Regelung ist es nicht mehr möglich, rückwirkende Umzugsmeldungen für die Sparte Strom vorzunehmen. Das bedeutet, dass Ihre Umzugsmitteilung künftig vor oder direkt zum Umzugsdatum erfolgen muss.
Achten Sie darauf, Ihre Umzugsmitteilung rechtzeitig einzureichen, um etwaige Probleme zu vermeiden!
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auch in unseren FAQ.