Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) leitet die Bundesregierung den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ein. Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich – eng gekoppelt an die Kommunale Wärmeplanung.
Noch immer werden rund drei Viertel der Heizungen in Deutschland mit fossilem Gas oder Öl betrieben. Ziel ist es, im Jahr 2045 klimaneutral zu sein. Dafür müssen wir unabhängig von fossilen Brennstoffen werden, insbesondere beim Heizen. Wer heute in eine neue Heizung investiert, sollte das nachhaltig tun. Denn diese neue Heizung wird in der Regel 20 bis 30 Jahre genutzt.
Wer seine Heizung heute oder zukünftig tauschen möchte und dabei auf erneuerbare Energie umsteigt, bekommt dies staatlich gefördert. Neben einer Grundförderung für alle gibt es weitere Fördermittel für diejenigen, die besonders schnell ihre Heizung umrüsten, oder für Menschen mit geringem Einkommen. Die maximal mögliche Förderung beträgt 70 Prozent der Investitionskosten.
Beim Umstieg auf eine Heizung mit 65 Prozent erneuerbarer Energie gibt es mehrere technische Möglichkeiten: Neben dem Anschluss an ein Wärmenetz, einer elektrischen Wärmepumpe oder einer Stromdirektheizung sind z. B. auch eine Hybridheizung (Kombination aus erneuerbarer Heizung und Gas- oder Ölkessel) oder eine Heizung auf der Basis von Solarthermie denkbar. Für bestehende Gebäude sind als weitere Optionen eine Biomasseheizung oder eine Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt, vorgesehen.
Alles, was Sie über das neue Gebäudeenergiegesetz wissen müssen erfahren Sie hier.
So wirkt sich das Gebäudeenergiegesetz auf Ihre Heizung aus.
Ermitteln Sie mit dem Digitalkompass ganz einfach, wie es mit Ihrer Heizung weitergeht.
Für Neubauten In Neubaugebieten müssen Heizungen eingebaut werden, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Außerhalb von Neubaugebieten gilt dies frühestens ab 2026.
Für Bestandsgebäude Lässt sich die Heizung reparieren, ist kein Heizungstausch vorgeschrieben. Ist keine Reparatur möglich, gibt es pragmatische Übergangslösungen. Noch besser: Bereits jetzt auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien umsteigen und Förderungen nutzen.
Als selbständiges Energieversorgungsunternehmen verantworten wir die tägliche Versorgung von über 10.000 Menschen mit Strom und Wasser, Gas und... [weiter lesen]
Was versteht man unter Balkonsolar? Mit Balkonsolar ist eine Balkonsolaranlage gemeint. Also eine kleine Ausführung einer Photovoltaikanlage. Gegenüber... [weiter lesen]
Es geht um den Klimaschutz der Zukunft: Um eine auf erneuer-baren Energien basierende Wärmeversorgungsstruktur zu schaffen, fordert das... [weiter lesen]
Auf dem Campingplatz in Kirchzarten betreibt die ewk zwei Photovoltaikanlagen auf bislang ungenutzten Dächern. Ende letzten Jahres ging... [weiter lesen]
Ob nachhaltige Wärmeversorgung, Ausbau der erneuerbare Energien oder umweltschonende Mobilität. Die ewk bietet spannende, attraktive Jobs rund um... [weiter lesen]
Die Bundesregierung hat ein umfangreiches aus Mitteln des Bundes finanziertes Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten... [weiter lesen]
Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) leitet die Bundesregierung den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ein. Spätestens ab Mitte 2028 wird... [weiter lesen]
Als selbständiges Energieversorgungsunternehmen verantworten wir die tägliche Versorgung von über 10.000 Menschen mit Strom und Wasser, Gas und... [weiter lesen]
| Allgemein
Wie sollen wir in Zukunft heizen?Wie sollen wir in Zukunft heizen? | ewk gmbh